Aufbau und Reihenfolge
Das Verzeichnis beginnt mit dem Wort „Zutaten:“. Die Zutaten stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Zutaten mit weniger als 2 % dürfen in beliebiger Reihenfolge am Ende stehen. Die erste Zutat ist immer „Trauben“.
- Wurde mit Zucker angereichert, folgt „Saccharose“.
- Wurde konzentrierter Traubenmost verwendet, heißt die Zutat „konzentrierter Traubenmost“.
- Bei Sekt und Schaumwein kommen „Fülldosage“ und „Versanddosage“ hinzu.
Zusatzstoffe richtig benennen
Zusatzstoffe werden mit ihrer Klasse genannt, danach folgen ein Doppelpunkt und die Bezeichnung oder die E-Nummer, zum Beispiel „Säureregulator: Weinsäure“ oder „Stabilisator: Gummiarabikum“. Bei Säureregulatoren und Stabilisatoren sind Alternativen mit „und/oder“ zulässig, wenn je nach Partie unterschiedliche Stoffe verwendet werden, zum Beispiel „Säureregulatoren: Weinsäure und/oder Äpfelsäure“.
Was nicht ins Verzeichnis gehört
Verarbeitungshilfsstoffe werden nicht aufgeführt. Dazu gehören Hefen, Enzyme, Aktivkohle, Klärhilfsstoffe und Mittel zur Entsäuerung. Gase wie Kohlendioxid, Stickstoff oder Argon werden nicht mit Klassennamen genannt; stattdessen ist der Hinweis „unter Schutzatmosphäre abgefüllt“ zulässig.
Allergene
Sulfite müssen ab mehr als 10 mg/l angegeben werden. Im Zutatenverzeichnis werden Allergene hervorgehoben, meist fett. Steht das Verzeichnis im E-Label, gehört zusätzlich „Enthält: Sulfite“ auf das Etikett. Wurden Ei- oder Milcherzeugnisse eingesetzt, etwa Lysozym, Eiklar oder Casein, sind auch sie anzugeben, zum Beispiel „Lysozym (Ei)“ oder „Casein (Milch)“. Die Weinüberwachung verlangt das auch dann, wenn sie nur als Verarbeitungshilfsstoff dienten. Vorsorgliche Hinweise wie „kann Spuren von Milch enthalten“ sind nicht zu empfehlen.
Beispiele
Zutaten: Trauben, Konservierungsstoff und Antioxidationsmittel: Sulfite.
Zutaten: Trauben, Säureregulator: Weinsäure, Konservierungsstoff und Antioxidationsmittel: Sulfite. Unter Schutzatmosphäre abgefüllt.
Zutaten: Trauben, Fülldosage, Versanddosage, Konservierungsstoff und Antioxidationsmittel: Sulfite.
Die Beispiele zeigen die Form, nicht den Inhalt Ihres Weins. Maßgeblich ist, was tatsächlich verwendet wurde.
Sprache
Das Zutatenverzeichnis muss in einer Sprache vorliegen, die Verbraucher im Absatzland leicht verstehen. Wer exportiert, braucht es in mehreren Sprachen. Im E-Label ist das einfacher als auf dem Etikett, weil der Platz nicht begrenzt ist.
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Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnungstexte und die Auskünfte der zuständigen Weinüberwachung.