Allergene im Wein: Sulfite, Ei und Milch richtig kennzeichnen

Fast jeder Wein enthält Sulfite und muss das angeben. Wurden bei der Herstellung Erzeugnisse aus Ei oder Milch eingesetzt, kommen sie dazu. Anders als Zutaten und Nährwerte gehören Allergene immer auf das Etikett, auch wenn ein E-Label vorhanden ist.

Sulfite

Schweflige Säure schützt Wein vor Oxidation und mikrobiellem Verderb. Liegt der Gehalt über 10 mg/l, was bei fast allen Weinen der Fall ist, muss das gekennzeichnet werden. Auf dem Etikett steht dann „Enthält: Sulfite“. Im Zutatenverzeichnis erscheinen die Sulfite mit ihrer Klasse, zum Beispiel „Konservierungsstoff und Antioxidationsmittel: Sulfite“, und werden hervorgehoben.

Ei und Milch

Einige Behandlungsstoffe stammen aus Ei oder Milch. Sie sind anzugeben, wenn sie im Wein verbleiben, auch wenn sie als Verarbeitungshilfsstoff eingesetzt wurden:

  • Lysozym aus Ei, eingesetzt gegen Milchsäurebakterien. Es kann als Zusatzstoff (E 1105) verbleiben oder als Hilfsstoff wieder entfernt werden.
  • Eieralbumin (Hühnereiweiß), klassisch zur Schönung von Rotwein.
  • Casein und andere Milcherzeugnisse, zur Schönung von Weißwein.
Beispiel auf dem Etikett

Enthält: Sulfite, Lysozym (Ei)

Warum Allergene auf dem Etikett bleiben

Zutaten und Nährwerte dürfen ins E-Label wandern, Allergene nicht. Wer allergisch reagiert, soll die Information sehen, ohne einen QR-Code scannen zu müssen. Deshalb steht der Hinweis „Enthält: …“ immer direkt auf der Flasche, zusätzlich zur Hervorhebung im Zutatenverzeichnis.

Sprache und Formulierung

Der Allergenhinweis muss in einer Sprache stehen, die Verbraucher im Absatzland leicht verstehen. Für den Export kann das mehrere Sprachen auf dem Etikett bedeuten. Vorsorgliche Hinweise wie „kann Spuren von Milch enthalten“ empfiehlt die Weinüberwachung nicht: Entweder wurde ein Stoff eingesetzt und ist anzugeben, oder er wurde nicht eingesetzt.

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Quellen

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnungstexte und die Auskünfte der zuständigen Weinüberwachung.