Nährwertrechner
Tragen Sie die Werte aus Ihrer Weinanalyse ein. Das Ergebnis gilt je 100 ml.
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Welche Werte Sie brauchen
- Alkohol in % vol, wie auf dem Etikett
- Restzucker in g/l
- Gesamtsäure in g/l, berechnet als Weinsäure
- Glycerin in g/l. Liegt kein Analysewert vor, ist ein Erfahrungswert üblich: etwa 10 % des Alkoholgehalts in g/l oder rund 8 g/l. Edelsüße Weine wie Beerenauslesen enthalten deutlich mehr, bis etwa 25 g/l.
Die Umrechnungsfaktoren
Die Faktoren für den Brennwert sind in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 festgelegt. Für Wein sind diese Bestandteile relevant:
| Bestandteil | kJ je g | kcal je g |
|---|---|---|
| Alkohol (Ethanol) | 29 | 7 |
| Kohlenhydrate (Zucker) | 17 | 4 |
| Organische Säuren | 13 | 3 |
| Mehrwertige Alkohole (Glycerin) | 10 | 2,4 |
| Eiweiß | 17 | 4 |
| Fett | 37 | 9 |
So wird gerechnet
- Alkohol in Gramm umrechnen: % vol × 0,789 × 10 ergibt g/l. Bei 12,0 % vol sind das 94,7 g/l.
- Jeden Bestandteil in g/l mit seinem Faktor multiplizieren.
- Die Ergebnisse addieren und durch 10 teilen. So erhalten Sie den Brennwert je 100 ml.
- Auf ganze Kilojoule und Kilokalorien runden.
| Bestandteil | g/l | kJ/l | kcal/l |
|---|---|---|---|
| Alkohol | 94,7 | 2.746 | 663 |
| Restzucker | 6,0 | 102 | 24 |
| Säure | 7,0 | 91 | 21 |
| Glycerin | 9,5 | 95 | 23 |
| Summe je Liter | 3.034 | 731 | |
| je 100 ml | 303 | 73 |
E (100 ml) = 303 kJ / 73 kcal
Kohlenhydrate, Zucker und die übrigen Angaben
Kohlenhydrate umfassen nach der Lebensmittelinformations-Verordnung auch mehrwertige Alkohole, zu denen Glycerin gehört. Deshalb werden Restzucker und Glycerin als Kohlenhydrate angegeben, der Restzucker allein als „davon Zucker“. Bei vergorenen Weinen weichen die beiden Werte daher immer voneinander ab. Für den Brennwert zählt Glycerin mit dem eigenen Faktor 10 kJ je Gramm.
Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz kommen in Wein nur in geringen Mengen vor. Liegen sie unter den Schwellen (Fett 0,5 g, gesättigte Fettsäuren 0,1 g, Eiweiß 0,5 g, Salz 0,0125 g je 100 ml), dürfen Sie „0 g“ angeben oder unter der Tabelle vermerken: „Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz.“
Wie genau muss es sein?
Für Kohlenhydrate und Zucker unter 10 g je 100 ml gilt eine Toleranz von ±2 g. Die Angabe muss also nicht auf die Nachkommastelle stimmen, sollte aber auf aktuellen Analysewerten des jeweiligen Weins beruhen. Ändert sich der Wein von Jahrgang zu Jahrgang, rechnen Sie neu.
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Kostenlos registrierenQuellen
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIV (EUR-Lex)
- LGL Bayern: Infoblatt Zutaten und Nährwerte bei Wein (PDF)
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnungstexte und die Auskünfte der zuständigen Weinüberwachung.