Auf jedes Etikett
| Angabe | Hinweis |
|---|---|
| Kategorie des Weinbauerzeugnisses | z. B. Wein, Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A. |
| Vorhandener Alkoholgehalt | in % vol, in ganzen oder halben Einheiten, z. B. „12,5 % vol“ |
| Nennvolumen | z. B. „0,75 l“; Mindestschrifthöhe 4 mm bei 20 cl bis 1 l |
| Herkunft | Land, bei g. U./g. g. A. das Anbaugebiet |
| Abfüller | Name und Anschrift; bei eingeführtem Wein auch der Importeur |
| Losnummer | zur Rückverfolgung der Abfüllung |
| Allergene | „Enthält: Sulfite“, gegebenenfalls Ei oder Milch |
| Brennwert | „E (100 ml) = … kJ / … kcal“ |
| Zutaten und Nährwerte | auf dem Etikett oder per QR-Code mit Hinweis in Worten |
Je nach Wein zusätzlich
- Qualitätswein und Prädikatswein aus Deutschland: die amtliche Prüfungsnummer (AP-Nummer).
- Sekt und Schaumwein: die Geschmacksangabe, etwa „brut“ oder „trocken“.
- Entalkoholisierte Erzeugnisse: die Angabe „entalkoholisiert“ oder „teilweise entalkoholisiert“ und gegebenenfalls ein Mindesthaltbarkeitsdatum.
- Freiwillige Angaben wie Rebsorte, Jahrgang oder Lage sind erlaubt, folgen aber eigenen Regeln.
Schriftgröße und Anordnung
Pflichtangaben müssen gut lesbar sein: Die Höhe der Kleinbuchstaben (x-Höhe) muss mindestens 1,2 mm betragen. Bezeichnung, Nennvolumen und Alkoholgehalt stehen im selben Sichtfeld, sodass man sie ohne Drehen der Flasche lesen kann. Rückenetiketten sind dafür ausdrücklich zulässig.
Was ins E-Label darf
Seit dem 8. Dezember 2023 dürfen die vollständige Nährwertdeklaration und das Zutatenverzeichnis über einen QR-Code bereitgestellt werden. Brennwert und Allergene bleiben trotzdem auf dem Etikett. Alles Weitere dazu steht im Ratgeber zur E-Label-Pflicht.
Weinlabels ist kostenlos. Nährwerte, Zutaten und QR-Code in einem Werkzeug, ohne Abo und ohne Gebühr pro Code.
Kostenlos registrierenQuellen
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (EUR-Lex)
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 (EUR-Lex)
- LGL Bayern: Infoblatt Zutaten und Nährwerte bei Wein (PDF)
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnungstexte und die Auskünfte der zuständigen Weinüberwachung.