Der Hinweis neben dem Code
Verbraucher müssen erkennen, wozu der QR-Code dient. Nach der Bekanntmachung der Europäischen Kommission genügt ein Symbol wie „i“ allein nicht. Schreiben Sie direkt neben oder über den Code, was er enthält, etwa „Zutaten und Nährwerte“ oder in der Sprache des Absatzlands.
Größe und Gestaltung
- Größe: Es gibt keine gesetzliche Mindestgröße. Die Weinüberwachung empfiehlt etwa 1 × 1 cm bis 1,5 × 1,5 cm; größer ist sicherer, gerade bei langen Adressen.
- Ruhezone: Lassen Sie rund um den Code einen hellen Rand frei, mindestens so breit wie vier der kleinen Quadrate.
- Kontrast: Dunkler Code auf hellem Grund. Helle Codes auf dunklem Grund, Goldfolie oder starker Glanz erschweren das Lesen.
- Platzierung: Nicht über eine Kante, eine Prägung oder eine stark gewölbte Stelle der Flasche legen.
Die Druckdatei
Geben Sie der Druckerei die heruntergeladene Datei, keinen Screenshot. Der Code darf nicht verzerrt oder nachgezeichnet werden. Lassen Sie sich vor dem Druck der ganzen Auflage einen Andruck oder ein Muster geben und scannen Sie es mit mehreren Smartphones, auch mit einem älteren Gerät.
Ein Code, der bleibt
Bei Weinlabels zeigt jeder QR-Code dauerhaft auf dasselbe E-Label. Sie können den Inhalt später korrigieren, ohne das Etikett neu zu drucken. QR-Codes lassen sich vor dem Etikettendruck reservieren, und für den nächsten Jahrgang duplizieren Sie den Wein einfach.
Etiketten schon gedruckt?
Dann hilft ein Aufkleber. Lassen Sie den QR-Code mit dem Hinweis „Zutaten und Nährwerte“, dem Brennwert und „Enthält: Sulfite“ auf Rollen drucken, etwa im Format 4 × 4 cm, und kleben Sie ihn neben das Etikett.
Wie lange der Code funktionieren muss
Das E-Label muss erreichbar sein, solange der Wein verkauft wird, auch im Handel und in der Gastronomie. Bei Weinlabels bleiben E-Labels nach einer Kündigung fünf Jahre online.
Weinlabels ist kostenlos. Nährwerte, Zutaten und QR-Code in einem Werkzeug, ohne Abo und ohne Gebühr pro Code.
Kostenlos registrierenQuellen
- Bekanntmachung der Kommission C/2023/1190 (EUR-Lex)
- LGL Bayern: Infoblatt Zutaten und Nährwerte bei Wein (PDF)
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnungstexte und die Auskünfte der zuständigen Weinüberwachung.