Ab wann die Pflicht gilt
Maßgeblich ist das Herstellungsdatum. Ein Schaumwein gilt nach Auffassung der Weinüberwachung erst dann als hergestellt, wenn die zweite Gärung abgeschlossen und der Druck aufgebaut ist. Ein Sekt aus Grundwein des Jahrgangs 2022, dessen Flaschengärung 2024 stattfand, braucht also Zutaten und Nährwerte, auch wenn der Grundwein älter ist.
Zutatenverzeichnis
Neben den Trauben und den verwendeten Zusatzstoffen gehören bei Schaumwein die Dosagen ins Verzeichnis: die Fülldosage (Tirage) für die zweite Gärung und die Versanddosage, die nach dem Degorgieren den Geschmack einstellt.
Zutaten: Trauben, Fülldosage, Versanddosage, Konservierungsstoff und Antioxidationsmittel: Sulfite.
Die Kohlensäure aus der Flaschengärung ist keine eigene Zutat. Mehr zur Form steht im Ratgeber Zutatenverzeichnis.
Nährwerte
Grundlage ist die Analyse des fertigen Schaumweins nach der Versanddosage, denn sie bestimmt den Restzucker. Alkohol, Zucker, Säure und Glycerin werden wie bei Stillwein umgerechnet; der Nährwertrechner hilft dabei. Ein „brut“ und ein „trocken“ desselben Grundweins brauchen getrennte Angaben.
Geschmacksangabe und weitere Pflichten
Schaumwein trägt zusätzlich eine Geschmacksangabe, die sich nach dem Zuckergehalt richtet, etwa „brut nature“, „extra brut“, „brut“, „extra trocken“, „trocken“, „halbtrocken“ oder „mild“. Sie bleibt auf dem Etikett und ist von den Nährwerten im E-Label unabhängig.
Wie lange das E-Label erreichbar sein sollte
Das E-Label muss verfügbar sein, solange der Wein im Handel ist. Das LGL Bayern empfiehlt für Perl- und Schaumwein mindestens drei Jahre. Bei Weinlabels bleiben E-Labels nach einer Kündigung fünf Jahre online.
Weinlabels ist kostenlos. Nährwerte, Zutaten und QR-Code in einem Werkzeug, ohne Abo und ohne Gebühr pro Code.
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Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnungstexte und die Auskünfte der zuständigen Weinüberwachung.